Pressemeldung: EU verschärft Anforderungen an Raumluftqualität in Gebäuden – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Weikersheim, 11.07.2025 – Die Europäische Union setzt sich verstärkt für bessere Raumluftqualität in Gebäuden ein.

Mit der neuen Fassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, EU 2024/1275), die bereits seit 2024 in Kraft ist, werden die Anforderungen an die Überwachung und Verbesserung der Raumluftqualität, Inspektionen und den Nachweis des CO2-Fußabdrucks erheblich verschärft. Dies betrifft insbesondere Unternehmen und Gebäudebetreiber in der gesamten EU.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die EPBD bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Ab 2028 müssen dann für neue Gebäude der CO2-Fußabdruck nachgewiesen werden. Eine wichtige Neuerung ist, dass neue Nichtwohngebäude mit modernen Mess- und Steuergeräten ausgestattet sein müssen, um die Raumluftqualität zu überwachen und zu regulieren. Neben CO2 als Indikator für die Belüftung wird nun auch die kontinuierliche Messung von Feinstaub (PM2,5) explizit gefordert.

Um die Umsetzung dieser neuen Vorgaben zu erleichtern, hat die EU-Kommission am 30. Juni 2025 einen ergänzenden Leitfaden, bekannt als "Annex 10", veröffentlicht. Dieser Leitfaden ist Teil des umfassenderen Leitfadens (EU) 2024/1275 zur EPBD und soll Unternehmen sowie Gebäudeeigentümern konkrete Hilfestellung bei der Auslegung und praktischen Umsetzung der neuen Bestimmungen bieten, insbesondere im Hinblick auf technische Gebäudeausrüstungen, die Raumluftqualität und vorgeschriebene Inspektionen.

"Die verschärften Anforderungen sind ein wichtiger Schritt hin zu gesünderen und energieeffizienteren Gebäuden in Europa", so der Bausachverständige Karl-Heinz Weinisch. "Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen und entsprechende Maßnahmen planen, um compliance-konform zu sein und von den Vorteilen einer verbesserten Raumluftqualität zu profitieren."

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